Neue Lkw-Mautregelungen und Handwerkerausnahmen treten in Kraft

Neue Lkw-Mautregelungen und Handwerkerausnahmen treten in Kraft

Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich in Deutschland die Mautpflicht für Lkw: Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen fallen nun unter die Mautpflicht. Diese Neuregelung, bekanntgegeben vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), senkt die Grenze von bisher mindestens 7,5 Tonnen. Parallel tritt eine sogenannte "Handwerkerausnahme" in Kraft, die bestimmte Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit.

Fahrzeuge, die für Handwerksbetriebe im Einsatz sind und Materialien oder Güter transportieren, die für die Dienstleistungen des Betriebs notwendig sind, können von der Mautpflicht ausgenommen werden. Diese Ausnahme gilt für alle in der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie vergleichbare Ausbildungsberufe, einschließlich ausländischer Handwerksbetriebe.

Handwerksbetriebe sind aufgefordert, ihre Fahrzeuge ab dem 13. März 2024 über die Toll Collect-Website zu melden, um die Handwerkerausnahme in Anspruch nehmen zu können. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Kontrollen zu optimieren und behördliche Verfahren zu minimieren.

Zudem werden mit der neuen Regelung die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen ab Juli 2024 leicht gesenkt. Weitere Details zu den Änderungen und zur Handwerkerausnahme sind auf der Webseite von Toll Collect einsehbar.

Jetzt Handwerksfahrzeuge melden

Haben Sie Fragen zur neuen Mautregelung oder möchten Sie die Abwicklung über TND vornehmen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen für Rückfragen und Unterstützung jederzeit zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Lfd. Nr. 010 vom 13. März 2024

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